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   VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18 MD   

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VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18 MD (https://dejure.org/2020,19287)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07.07.2020 - 4 A 330/18 MD (https://dejure.org/2020,19287)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 4 A 330/18 MD (https://dejure.org/2020,19287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abriss eines denkmalgeschützten Wohngebäudes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhaltung eines Kulturdenkmals kann öffentliches Unternehmen unzumutbar belasten

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Denkmalgeschützter Möhrenstieg in Quedlinburg darf abgerissen werden

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Denkmalgeschützter Möhrenstieg in Quedlinburg darf abgerissen werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18
    Denkmalwürdig ist ein Gebäude, wenn ein öffentliches Interesse besteht, das die auf einem gesetzlichen Schutzgrund beruhende Erhaltung der Sache rechtfertigt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 15.12.2011 - 2 L 152/06 -, juris Rn. 55 m.w.N.).

    Das öffentliche Interesse an der Erhaltung einer denkmalwürdigen Sache kann entfallen, wenn ihre historische Substanz so weit verloren gegangen ist, dass sie ihre Funktion, Aussagen über geschichtliche Umstände oder Vorgänge zu dokumentieren, nicht mehr erfüllen kann (OVG LSA, Urteil vom 15.12.2011, a.a.O., juris Rn. 89).

    Allein die Stellung dieser Behörde als Verfahrensbeteiligter bzw. der im Verwaltungsrechtsstreit hervortretende "Gegensatz" des Beigeladenen zur Position der Klägerin vermag nicht zu belegen, dass die denkmalfachlichen Belange von der Behörde in sachwidriger Weise wahrgenommen worden sind (vgl. OVG LSA, Urteil vom 15.12.2011, a.a.O. Rn. 83).

    Anders ist es nur, wenn sich der Zustand des Gebäudes infolge äußerer Einflüsse (Feuchtigkeit, Immissionen, Beanspruchung der Substanz durch übliche oder übermäßige Nutzung) so stark verschlechtert hat, dass ohne eine Sanierung der Verlust des Gebäudes zu erwarten und die Wiederherstellung eines gebrauchsfähigen Zustands wie eine Neuerrichtung zu werten ist (OVG LSA, Urteil vom 15.12.2011, a.a.O., Rn. 90).

    aa) Zunächst ist mit dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 15.12.2011, a.a.O., Rn. 93 ff.) davon auszugehen, dass in erster Linie von Bedeutung ist, ob dem Eigentümer - ungeachtet finanzieller Folgelasten - überhaupt angesonnen werden darf, das Kulturdenkmal in seiner Substanz zu erhalten.

    So kann die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt nicht zur Anwendung gelangen, wonach "andere Einkünfte" des Denkmaleigentümers aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht herangezogen werden können (siehe hierzu OVG LSA, Urteil vom 15.12.2011, a.a.O., Rn. 93).

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es für die Wirtschaftlichkeitsberechnung darauf ankommt, ob die zu erzielenden Einnahmen bei einer einen längeren Zeitraum umfassenden Prognose die Erhaltungskosten der baulichen Anlage übersteigen (OVG LSA, Urteil vom 15.12.2011, a.a.O., Rn. 128).

    Eine Anrechnung nach § 10 Abs. 5 Satz 2 DenkmSchG LSA setzt grundsätzlich voraus, dass die möglichen Zuwendungen dem Erhaltungspflichtigen verbindlich zugesagt worden sind oder er sonst einen Rechtsanspruch darauf hat (OVG LSA, Urteil vom 15.12.2011, a. a. O., Rn. 166 f.).

    Nach dieser Regelung sind solche Kosten aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung auszuschließen, die dadurch verursacht sind, dass Erhaltungsmaßnahmen nach diesem Gesetz oder sonstigen öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind (vgl. OVG LSA, Urteil vom 15.12.2011, a. a. O., Rn. 100).

    Diese sind in Anlehnung an § 24 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 i. V. m. §§ 25 ff. der Zweiten Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz vom 12.10.1990 (BGBl I 2178) - II. BV - zu ermitteln (hierzu ausführlich OVG LSA, Urteil vom 15.12.2011, a. a. O., Rn. 151 ff.).

    Tilgungsleistungen bleiben - wie ebenfalls geschehen - im Hinblick auf die durch den Sanierungsaufwand entstehende Substanzverbesserung und Vermögensvermehrung außer Ansatz; denn sie entsprechen dem Wertzuwachs des Objekts infolge der Investition (vgl. OVG LSA, Urteil vom 15.12.2011, a. a. O., Rn. 149).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18
    Um dem Wohl der Allgemeinheit gerecht zu werden, sollen nach § 135 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 BauGB die vorhandenen Ortsteile erhalten, erneuert und fortgeschrieben werden, die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes verbessert und vor allem auch den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden (hierzu auch OVG LSA, Urteil vom 18.08.2016 - 2 L 65/14 -, juris Rn. 68 ff.).

    Danach ist geklärt, dass sich diese als "Teil der staatlichen Verwaltung" ebenfalls nicht auf das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG berufen können (vgl. OVG LSA, Urteil vom 18.08.2016 - 2 L 65/14 -, juris Rn. 52).

    Eine Verletzung derselben ist anzunehmen, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln bei einer kommunalen Gebietskörperschaft dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann (OVG LSA, Urteil vom 18.08.2016 - 2 L 65/14 -, juris Rn. 58).

    In Anlehnung an die zitierte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.08.2016 (a.a.O.) darf der mit Blick auf den Denkmalschutz verfassungsrechtlich geforderte Zugriff auf Haushaltsmittel bei der kommunalen Gebietskörperschaft nicht dazu führen, dass sie ihre eigenen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 175/13

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18
    Liegt aber nur einer der in § 2 Abs. 1 Satz 2 DenkmSchG LSA genannten Gründe, der für die Erhaltung einer Sache spricht, weiterhin vor, dann verliert die Sache nicht ihre Eigenschaft als Kulturdenkmal (OVG LSA, Urteil vom 18.02.2015 - 2 L 175/13 -, juris Rn. 65 und 79).

    Die Voraussetzungen dieser Norm sind gegeben, wenn der Verpflichtete im Laufe der Lebenszeit eines Denkmals als Eigentümer dieser Sache Unterhaltungsmaßnahmen unterlassen hat oder wenn der Verpflichtete "sehenden Auges" ein sanierungsbedürftiges Denkmal erwirbt, die Denkmaleigenschaft bekannt und die Sanierungsbedürftigkeit offensichtlich ist (OVG LSA, Urteil vom 18.02.2015 - 2 L 175/13 -, juris Rn. 87).

    Diese Pflicht treffe vielmehr die Genehmigungsbehörde (OVG LSA, Urteile vom 29.10.2009 - 2 L 200/07 -, juris Rn. 38 sowie vom 18. Februar 2015 - 2 L 175/13 -, juris Rn. 93).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 L 503/04

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18
    Ist eine Renovierung für die Herstellung einer wirtschaftlichen Nutzung erforderlich, so sind auch die Renovierungskosten einschließlich Architektenkosten zu berücksichtigen (vgl. OVG MP, Urteil vom 18.03.2009 - 3 L 503/04 -, juris Rn. 50).

    Ist allerdings eine Renovierung für die Herstellung einer wirtschaftlichen Nutzung erforderlich, so sind für die Wirtschaftlichkeitsberechnung - wie dargelegt - auch die Renovierungskosten einschließlich Architektenkosten zu berücksichtigen (vgl. OVG MP, Urteil vom 18.03.2009 - 3 L 503/04 -, juris Rn. 50).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 10 A 1404/16

    Erteilung einer Genehmigung für den Abbruch des als Baudenkmal in die

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18
    Erforderlich ist deshalb eine Betrachtung, die bei privaten wie gewerblichen Nutzungen einen für die Rentabilität derartiger Investitionen üblichen und dem jeweils betroffenen Objekt angemessenen Zeithorizont erfasst (OVG NRW, Urteil vom 02.03.2018 - 10 A 1404/16 -, juris Rn. 61).

    Mit Blick auf die Staatszielbestimmung des Art. 36 Abs. 4 LVerf könnte auch zu verlangen sein, dass ein öffentliches Unternehmen, das sich auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung oder Nutzung eines Denkmals beruft, zusätzlich nachweist, dass es sich erfolgslos um die Veräußerung des Denkmals zu einem angemessenen Preis bemüht hat (vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 02.03.2018 - 10 A 1404/16 -, juris Rn. 68 f. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 1 B 12.79

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Baudenkmals

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18
    Die zu erwartenden Mieteinnahmen bestimmen sich nach dem in der Region üblichen Mietzins für Objekte vergleichbarer Größe und Ausstattung (BayVGH, Urteil vom 12.08.2015 - 1 B 12.79 -, juris Rn. 26).

    Häufig werden 10 bis 15 Jahre angesetzt (für einen Zeitraum von 15 Jahren etwa BayVGH, Urteil vom 12.08.2015 - 1 B 12.79 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

  • VG Magdeburg, 17.02.2016 - 9 A 430/14

    Bedarfszuweisungen nach dem Finanzausgleichgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18
    Die Gewährung einer solchen Leistung darf zudem nur erfolgen, wenn eine haushaltsrechtliche Notlage in dem vom Gesetz definierten Sinne vorliegt (siehe hierzu auch VG Magdeburg, Urteil vom 17.02.2016 - 9 A 430/14 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2018 - 13 A 1328/15

    Vereinbarkeit der im Land Nordrhein-Westfalen verlangten Tariftreue bei der

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass in privatrechtlichen Organisationsformen geführte Unternehmen, die - wie hier - vollständig im Eigentum des Staates stehen (öffentliche Unternehmen), unmittelbar an die Grundrechte gebunden (und daher nicht grundrechtsfähig) sind, und zwar unabhängig davon, ob die für den Staat oder andere Träger öffentlicher Gewalt handelnde Einheit "spezifische" Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, ob sie erwerbswirtschaftlich oder zur reinen Bedarfsdeckung tätig wird ("fiskalisches" Handeln) und welchen sonstigen Zweck sie verfolgt (BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 42 sowie Beschluss vom 19.07.2016 - 2 BvR 470/08 -, juris Rn. 30; ebenso BVerwG, Beschluss vom 10.11.2016 - 4 B 27/16 -, juris; zum Ganzen auch OVG NRW, Urteil vom 17.09.2018 - 13 A 1328/15 -, juris Rn. 70 ff.).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18
    Dabei kann dahinstehen, ob die landesrechtlichen Bestimmungen die Vorgaben des Grundgesetzes "aufgreifen" oder lediglich "ergänzen" (hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 07.05.2001 - 2 BvK 1/00 -, juris Rn. 97).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass in privatrechtlichen Organisationsformen geführte Unternehmen, die - wie hier - vollständig im Eigentum des Staates stehen (öffentliche Unternehmen), unmittelbar an die Grundrechte gebunden (und daher nicht grundrechtsfähig) sind, und zwar unabhängig davon, ob die für den Staat oder andere Träger öffentlicher Gewalt handelnde Einheit "spezifische" Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, ob sie erwerbswirtschaftlich oder zur reinen Bedarfsdeckung tätig wird ("fiskalisches" Handeln) und welchen sonstigen Zweck sie verfolgt (BVerfG, Urteil vom 07.11.2017 - 2 BvE 2/11 -, juris Rn. 42 sowie Beschluss vom 19.07.2016 - 2 BvR 470/08 -, juris Rn. 30; ebenso BVerwG, Beschluss vom 10.11.2016 - 4 B 27/16 -, juris; zum Ganzen auch OVG NRW, Urteil vom 17.09.2018 - 13 A 1328/15 -, juris Rn. 70 ff.).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10

    Aufsichtsrat; Aufsichtsrat, fakultativer; Aufsichtsratsmitglied; Auslegung;

  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 2 K 1888/15

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch eines Wohnhauses;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2009 - 1 A 10547/09

    Kloster Marienberg in Boppard darf nicht abgerissen werden

  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 C 1.12

    Gemeinde; Kreis; kreisangehörige Gemeinden; Aufgabe; Vorrang; Umlage;

  • OVG Sachsen, 17.04.2016 - 1 A 265/14

    Kulturdenkmal, öffentliches Unternehmen; Erhaltenspflicht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

  • BVerwG, 10.11.2016 - 4 B 27.16

    Grundrechtsfähigkeit eines öffentlichen Unternehmens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - 2 L 200/07

    Abrissgenehmigung für ein Baudenkmal

  • VG Augsburg, 19.10.2011 - Au 4 K 10.2053

    Denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung; maßgebliche Sanierungsvariante bei

  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

  • OVG Thüringen, 16.01.2008 - 1 KO 717/06

    Denkmalschutz; Denkmalschutz; Abriss; Denkmal; Erlaubnis; Anspruch; Ermessen;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2006 - 2 L 6/04

    Die Ausübung des denkmalrechtlichen Vorkaufsrechts

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